Die Rechtshilfe

In den zurückliegenden Jahren wurden jedoch auch die Repressionen gegen Fußballfans immer größer. Auch wir sind davon betroffen. Durch das neue Polizeigesetz in Baden-Württemberg (PolG BW) wurden die Handlungsmöglichkeiten der Polizei gegen Fans weiter verschärft. Auch aus der Kickers-Fanszene gab es Beteiligung an den Protesten gegen dieses Vorhaben. Es besteht der Wunsch, den Kampf um Fanrechte weiter fortzuführen und zu professionalisieren. Aus diesem Grund wurde die Kickers-Rechtshilfe ins Leben gerufen, die alle Kickers-Fans bei Problemen mit Polizei und Sicherheitsbehörden berät und solidarisch zur Seite steht. Mit dem B-Block Stuttgart e.V. sollen diese Aktivitäten fortan gebündelt werden.

Eine Hauptaufgabe des B-Block Stuttgart e.V. ist die Beratung und Unterstützung von Fans, die durch Spielbesuche oder Aktionen in Schwierigkeiten mit der Polizei und Justiz geraten sind.

Wir müssen feststellen, dass aus Unwissenheit oder mangelnder Unterstützung für die Betroffenen polizeiliche Maßnahmen zu oft hingenommen werden, sei es bei anlasslosen Freiheitseinschränkungen an Spieltagen oder haltlose Vorwürfe in Strafbescheiden. Auch repressive Maßnahmen gegenüber Fußballfans werden immer weiter verschärft werden, zuletzt durch das neue Polizeigesetz in Baden-Württemberg.Das wollen wir nicht länger einfach so hinnehmen. Zur Aufklärung und zur Unterstützung der Betroffenen haben wir die Rechtshilfe ins Leben gerufen.

Der Verein steht allen offen, die die Kickers-Fanszene ideell aber auch finanziell unterstützen möchten. Es ist ganz egal, ob man im B-Block steht, seinen angestammten Platz hinter dem Tor hat, auf der Haupttribüne sitzt, ob man eine Dauerkarte hat oder nur vereinzelt zu Spielen kommt: alle, die sich mit den Stuttgarter Kickers verbunden fühlen, sind als Fördermitglied willkommen.

Was wir tun

beraten

Wir beraten Euch bei rechtlichen Problemen, die Ihr im Zusammenhang mit einem Spielbesuch unseres Vereins oder fanszenebezogenen Aktionen habt.

vermitteln

Hast Du vor, nach oder während des Spiels Probleme mit der Polizei oder Ordnungskräften bekommen? Die Rechtshilfe unterstützt Dich bei der Wahrnehmung Deiner Rechte. Wir vermitteln Dir einen Anwalt und beteiligen uns nach Möglichkeit an den Kosten.

informieren

Wir geben Euch Tipps und Hinweise im richtigen Umgang mit Polizei und Justiz in Form von Infoveranstaltungen und Flyern und stehen Euch bei diesen Themen für Fragen zur Verfügung.

Lade Dir deswegen gleich den Mitgliedsantrag für eine Fördermitgliedschaft im B-Block Stuttgart e.V herunter.

Du kannst das ausgefüllte Formular beim nächsten Heimspiel am B-Block-Stand abgeben oder an folgende E-Mail-Adresse senden: info@b-block-stuttgart.de

Alternativ nehmen wir auch Deinen Mitgliedsantrag per Post entgegen, sende diesen dazu an folgende Adresse:

B-Block Stuttgart e.V., c/o Fanprojekt Stuttgart, Alexanderstraße 17, 70184 Stuttgart

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Nach einer Festnahme wird die Polizei in der Regel zuerst Deine Personalien aufnehmen. Du bist hierbei dazu verpflichtet, diese zu nennen. Allerdings betrifft das nur Deinen Namen, Geburtstag, Geburtsort, Adresse, Staatsangehörigkeit, Familienstand und ungefähre Berufsbezeichnung (Angestellte/-r, Student/-in, Auszubildende/-r). Weitere Angaben zu Deiner Person musst Du nicht machen. Auch wenn die Polizisten nett danach fragen: Gib ihnen keine weiteren Informationen!

Mache zudem keine Aussage, auch keine, die Dich vermeintlich entlasten könnte. Du kannst anderen Personen hierdurch eventuell Probleme bereiten.

Unterschreibe zudem keine Dokumente. Manchmal wird Dir eine Liste mit den Dir abgenommenen Gegenständen oder ein Formular zur Rechtsbelehrung vorgelegt. Nehme das zur Kenntnis, aber setze nicht Deine Unterschrift darunter.

Du hast außerdem das Recht darauf Deinen Anwalt zu kontaktieren. Bestehe darauf, spätestens wenn Du nach der Personalienfeststellung noch weiter festgehalten wirst. Die Polizei muss Dir bei der Kontaktaufnahme behilflich sein. Dir steht mindestens ein erfolgreiches Telefonat mit Deinem Anwalt zu. Wenn Du keinen hast oder die Telefonnummer nicht weißt, frage die Polizei danach. Sie muss Dich bei der Anwaltssuche unterstützen und hat in der Regel zumindest die Nummer des Anwaltlichen Notdienstes. Wenn Du verletzt bist, bestehe auf eine ärztliche Untersuchung.

Informiere zuerst Deine Freunde und Familie darüber. Wenn sie Deine Verhaftung mitbekommen haben, machen sie sich sicher Sorgen.

Es ist außerdem hilfreich, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. In diesem schreibst Du genau auf, was passiert ist. Beschönige nichts und erfinde nichts dazu. Das Gedächtnisprotokoll hilft Dir im weiteren Verfahren, die Geschehnisse zu rekapitulieren. Wenn gegen Dich ermittelt wird, dauert es eine Zeit bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Bis dahin können Deine Erinnerungen an die Ereignisse nachgelassen haben. Warte deswegen auch nicht zu lange mit dem Schreiben. Am besten fertigst Du das Protokoll noch am gleichen Tag an. Bewahre es an einem sicheren Ort auf, im Idealfall nicht bei Dir zu Hause. Das Geschriebene geht nur Dich und ggf. Deinen Anwalt etwas an.

Wenn Du verletzt bist, lasse Dich von Deinem Arzt untersuchen und lasse Dir Deine Verletzungen attestieren.

Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Deiner Türe steht, hilft auch hier nur: ruhig bleiben. Widerstand oder aggressives Auftreten kann gegen Dich verwendet werden. Eine Hausdurchsuchung kannst Du leider nicht verhindern. Dennoch hast Du ein paar Rechte, auf die Du bestehen solltest.

Wie nach einer Festnahme muss Dir die Gelegenheit gegeben werden Deinen Anwalt zu kontaktieren. Du kannst jedoch auch Freunde oder Bekannte hinzuziehen, damit sie bei der Hausdurchsuchung als Zeugen anwesend sind.

Lasse Dir auf jeden Fall den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Lese ihn in Ruhe durch und kontrolliere ihn. Auf diesem muss vermerkt sein, was die Polizei sucht.

Du hast außerdem das Recht die Durchsuchung zu beaufsichtigen. Meistens wird diese von mehreren Beamten durchgeführt. Bestehe darauf, dass jedes Zimmer einzeln unter Deiner Aufsicht durchsucht wird und die Beamten nicht gleichzeitig überall in der gesamten Wohnung herumlaufen.

Nach der Durchsuchung wirst Du eine Liste mit den beschlagnahmten Gegenständen erhalten. Auch hier gilt: nichts unterschreiben.

Oftmals werden Computer und sonstige Datenträger mitgenommen. Dass die meisten Computer passwortgeschützt und im besten Fall verschlüsselt sind, ist auch der Polizei bekannt. Es kann deshalb sein, dass sie Dich nach den Passwörtern fragt. Vielleicht auch mit dem Hinweis, dass das strafmildernd ausgelegt werden kann. Gebe diese Daten auf keinen Fall heraus! Du musst an Ermittlungen gegen Dich nicht mitwirken. Mache auch sonst keine Aussage. Auch nicht im „Smalltalk“ mit einem Beamten oder wenn Dir etwas Falsches vorgeworfen wird, was Du gerne richtig stellen würdest.

Hier gilt es zu unterscheiden, ob Du als Beschuldigter oder als Zeuge vorgeladen wirst.

Als Beschuldigter bist Du nicht verpflichtet, einer Vorladung folge zu leisten. Du musst also nicht zur Polizei. Falls Du das doch möchtest, nehme auf jeden Fall einen Anwalt mit. Die Rechtshilfe berät Dich bei der Anwaltsfindung gerne.

Als Zeuge kannst es dagegen sein, dass Du verpflichtet bist einer Vorladung nachzukommen und bei der Polizei Angaben zu machen. Das ist dann der Fall, wenn eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt. Lasse Dir diese aber bitte vorab zeigen. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass die Polizei in der Vorladung behauptet hat, dass eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vorhanden ist, das aber letztendlich gar nicht der Fall war. Wenn diese nämlich fehlt, bist Du auch als Zeuge nicht verpflichtet Angaben bei der Polizei zu machen.

Auch als Zeuge ist es gegebenenfalls ratsam mit einem Anwalt zu dem Gespräch zu gehen.

Wenn Du Dich mit Deiner Aussage selbst einer Straftat bezichtigen musst, kannst Du die Aussage verweigern (Zeugnisverweigerungsrecht). Auch wenn der Beschuldigte Dein Verlobter, Ehegatte, Lebenspartner oder Verwandter ist, musst Du nicht aussagen.

Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, um Beschuldigte ohne mündliche Verhandlung vor Gericht zu verurteilen. Oft wird es bei kleineren Vergehen angewendet, deren Strafmaß maximal ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt.

Bei einem Strafbefehlsverfahren wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Antrag beim Gericht auf Ausstellung eines Strafbefehls gestellt. Wenn das Gericht keine Bedenken dagegen hat, kann es den Strafbefehl erlassen ohne dass der Beschuldigte hierzu gehört wird.

Der Strafbefehl (also das Strafmaß) wird dem Angeklagten dann per Post zugestellt. Er hat nun zwei Wochen Zeit dagegen Einspruch einzulegen. Tut er das nicht, so gilt der Strafbefehl als akzeptiert und rechtskräftig.

Wir empfehlen deswegen dringend, gegen einen Strafbefehl sofort schriftlich Einspruch einzulegen und zwar per Einschreiben beim zuständigen Gericht!!! Du kannst den Einspruch auch persönlich vor Ort abgeben oder zu Protokoll geben. Lasse Dir aber auf jeden Fall bescheinigen, dass Du das getan hast. Der Einspruch muss nicht begründet sein.

Nach dem Einspruch kommt es in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung über das, was Dir vorgeworfen wird. Viele schreckt das von einem Einspruch ab, weil sie denken, dass die Beweise gegen sie so stark sind und eine Verhandlung nur zusätzliche Kosten verursacht. Allerdings kann ein Einspruch bis zur Gerichtsverhandlung jederzeit von Dir zurückgezogen werden. Insofern hat der Einspruch gegen einen Strafbefehl den Vorteil, dass Du Zeit gewinnst, in der Du Dich in Ruhe mit Deinem Anwalt über das weitere Vorgehen unterhalten kannst.